Die Waldameisen stehen unter Artenschutz. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat die Waldameisen unter gesetzlichen Schutz gestellt und in die Liste der gefährdeten bzw. stark gefähredeten Arten aufgenommen. Einige Waldameisenarten wie z.B. die Kerbameisen sind eine vom Aussterben bedrohte Art.
Eine Bekämpfung ist daher strafbar, ebenso eine Umsiedlung der Ameisennester /Ameisenhaufen.
Bei Problemen wenden Sie sich an uns. Unser Unternehmen ist zertifizierter Ameisenbeauftragter.
Waldameisen sind die Waldpoliziei. Sie ernähren sich zu 2/3 von Honigtau. Honigtau ist das zuckerhaltige Ausscheidungsprodukt von Blattläusen, sowie Schild- und Wurzelläusen. Das restliche 1/3 der Nahrung machen Insekten, Baumsäfte, Tierleichen, Pilze und Pflanzensamen aus.